Ihre Investition für die Rauch- und Wärmeabzugsanlage hat nur dann einen Sinn,                                                       wenn diese RWA- Anlage bei einem Brandfall auch funktioniert !

Bei RWA-Anlagen handelt es sich um lebensrettende Sicherheitsanlagen. Die vorgeschriebene jährliche Wartung und Reparaturarbeiten sind daher nur von  autorisierten Fachbetrieben auszuführen.

Elektrische RWA Anlagen dürfen nur von Firmen mit einer Eintragung der Handwerkskammer in der Handwerksrolle als Elektrotechniker errichtet und gewartet werden. 

Das sicher Funktionieren  einer RWA-Anlage ist jedoch nur bei regelmäßiger Wartung und Instandhaltung zu erwarten. darum ist diese in den Vorschriften (DIN 18232 und VDS 2221) auch ausdrücklich vorgeschrieben.

Die im Bauschein dem Bauherrn vorgeschriebene Installation einer RWA-Anlage beinhaltet auch geleichzeitig die Verpflichtung für den Bauherren/Eigentümer/Hausverwalter/Nutzer, die RWA-Anlage vorschriftsgerecht zu überwachen, warten, prüfen und instand setzen zu lassen.

Er ist verpflichtet alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Gefahr von Personen und Sachen, die sich in dem Gebäude befinden, abzuwenden.

In dem er durch eine regelmäßige Wartung der RWA-Anlage für deren Funktionsfähigkeit Sorge trägt, verringert er entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Er kann jederzeit dokumentieren, dass er seiner Verpflichtung, die RWA-Anlage einsatz-und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.

Die Geräte der RWA-Anlagen müssen, mindestens einmal jährlich vom Hersteller oder einem autorisierten Fachbetrieb geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Empfehlenswert ist der Abschluß eines Wartungsvertrages.

Bei der Wartung wird die RWA-Anlage auf Betriebsbereitschaft geprüft. Die die Geräte der RWA-Anlage werden von Verunreinigungen befreit, Befestigungs- und Klemmschrauben auf festen Sitz geprüft und die  komplette Anlage durch einen Probelauf getestet. Die in der RWA-Zentrale befindlichen Akkus werden kontrolliert.

Die Akkus sind  nach der vorgeschriebenen Max. Betriebszeit von 4 Jahren  auszutauschen. Bei der Entsorgung sind die aktuellen nationalen  Richtlinien zu beachten.

Die Firma Uhlemann Meisterbetrieb OHG hat langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Wartung von RWA-Anlagen. Gern bieten wir Ihnen einen  Wartungsvertrag an.                Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an uns. Gern telefonisch oder auch per E-Mail.